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Aktuell gültige Corona Regelungen

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Corona Verordnung des Landes BW

ab 3. April 2022:

Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Liebe Gäste,

der Hotel- und Restaurantbetrieb ist weiterhin möglich.

Im Land Baden-Württemberg tritt  ab 23. Februar 2022 die Warnstufe in Kraft. Die offizielle Bekanntgabe des Landes Baden-Württemberg finden Sie  unter Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Im Folgenden informieren wir Sie kompakt über die aktuellen Regelungen (Stand 23.2.22)

Beherbergung 3 G
(Geimpft oder Genesen oder Getestet (alle 3 Tage erneuter Test))

Gastronomie  3 G
(Geimpft oder Genesen oder Getestet )

Bitte bringen Sie auch alle notwendigen Nachweise mit.

Überprüfung von Test-, Genesenen- und Impfnachweisen
Die neue Corona-Verordnung stellt nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren: Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

Ausnahmen von der 2G und 3G-Beschränkung

-Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°
-Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°
-Grundschüler*innen, Schüler*innen  eines sonderpädagogischen Bildungs-/  Beratungszentrums, einer auf der Grund  schule aufbauenden Schule oder  einer beruflichen Schule° – gilt nur für  Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre  und nicht während der Ferien°°.
-Personen bis einschließlich 17 Jahre, die  nicht mehr zur Schule gehen.°°
-Personen, die sich aus medizinischen  Gründen nicht impfen lassen können  (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
-Personen, für die es keine allgemeine  Impfempfehlung der Ständigen  Impfkommission (STIKO) gibt.°°

* Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
** Negativer Antigen-Test erforderlich