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Wiedereröffnung nach Lockdown

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Wiedereröffnung nach Lockdown

Hotel / ab 25. Mai 2021

Wir dürfen neben Geschäftsreisenden auch wieder touristische Reisende aufnehmen und freuen uns. 

In unserem Hotel gelten wie gewohnt die Regeln zum Infektionsschutz, insbesondere die Einhaltung der AHA-Regeln.

Voraussetzungen für Übernachtungsgäste:

  • Sie können einen aktuellen, negativen Corona-Schnell-Test vorweisen
  • oder: Sie sind 2-fach geimpft (mind. seit 14 Tagen)
  • oder: Sie sind genesen (max. 6 Monate) und können dies nachweisen 

Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage einen negativen Schnell-Test vorlegen!

Restaurant / ab 25. Mai 2021

Wir freuen uns, Sie wieder in unseren Räumlichkeiten begrüßen zu können und tun alles Mögliche um Ihnen den Aufenthalt so angenehm als möglich zu gestalten, natürlich unter Einhaltung der geläufigen AHA Regeln. Unsere Räume werden zu Ihrer Sicherheit permanent gelüftet.

Folgende Voraussetzungen sind nötig für Ihren Restaurant-Besuch:

  • Sie können einen aktuellen, negativen Corona-Schnell-Test vorweisen
  • oder: Sie sind 2-fach geimpft (mind. seit 14 Tagen)
  • oder: Sie sind genesen (max. 6 Monate) und können dies nachweisen

Die Gastronomie darf ihre Innenräume wieder von 6.00-21.00 Uhr öffnen.

Allgemeine Informationen: Öffnungsschritt 1 Baden-Württemberg

  • Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
  • Touristische Übernachtung in Beherbergungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche)
    Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen.